Schnellnavigation

Photogalerie

Zur Photogalerie einfach auf die Bilder klicken!

 

Zur Photogalerie

Oldtimertreffen Strahwalde

Alles rund um das Kfz Veteranen- treffen in Strahwalde gibt es hier! Einfach auf unser Logo klicken!

 

Oldtimertreffen Strahwalde

Historik Mobil

Alles rund um die Historik Mobil im Zittauer Gebirge gibt es hier! Einfach auf das Logo klicken!

 

Historik Mobil

 

Eine Weiterverwendung des Historik Mobil Logos bedarf der schriftlichen Genehmigung der SOEG!

Phänomen Werke Zittau

Zur Firmengeschichte einfach auf das Logo klicken

 

zur Phänomen Geschichte

Interessantes

 

Phonola

.

07-Kennzeichen künftig erst ab 30 Jahren

07 KennzeichenDie neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung, die auch die steuerbegünstigte Zulassung von Oldtimern mit dem 07-Wechselkennzeichen zur gelegentlichen Nutzung zu bestimmten Anlässen wie Oldtimer-Veranstaltungen und Clubtreffen ermöglicht, wurde bereits am 25. April 2006 durch die zuständigen Bundesministerien verabschiedet.

 

Damit wird die 30-Jahres-Grenze für das 07er-Kennzeichen ab dem 1. März 2007 unwiderruflich zur Pflicht. Trotz lautstarker Proteste der gesamten Oldtimerszene hielten Wolfgang Tiefensee, Wolfgang Schäuble und Sigmar Gabriel an der Erhöhung der Altersgrenze auf 30 Jahre als Zulassungsvoraussetzung für ein 07er-Kennzeichen fest - bisher lag diese Grenze bei 20 Jahren. Das bedeutet, dass so genannte Youngtimer-Fahrzeuge unter 30 Jahren nur noch regulär bzw. mit Saisonkennzeichen zugelassen werden können.

Wer bereits ein rotes 07er Oldtimerkennzeichen besitzt, kann aufatmen. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass allen bereits vergebenen 07er Kennzeichen, egal ob unbefristet oder befristet erteilt, ein umfassender Bestandsschutz gewährt wird. Ab dem 1. März 2007 scheidet eine Neuzulassung für Autos unter 30 Jahren definitiv aus.
(Quelle: www.adac.de )
Ebenfalls neu: Wie beim H-Kennzeichen muß künftig eine positive "Begutachtung zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer" nach §23 StVZO vorliegen. Nicht erforderlich hingegen ist eine gültige Betriebserlaubnis. Autos, die noch nie in Deutschland zugelassen oder länger als sieben Jahre stillgelegt waren, brauchen daher kein Vollgutachten gemäß §21 StVZO.
Die Nutzungseinschränkungen sind fast identisch geblieben, auch in Zukunft darf die rote 07er ausschließlich zur Teilnahme an Veranstaltungen, Treffen, Probe- und Einstellfahrten verwendet werden. Die früher tolerierte Verwendung für Fahrten, die der "allgemeinen Anregung der Kauflust" dienen sollen, ist weggefallen.

Dieser Artikel wurde bereits 11723 mal angesehen.



.