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07-Kennzeichen künftig erst ab 30 Jahren
Die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung, die auch die steuerbegünstigte Zulassung von Oldtimern mit dem 07-Wechselkennzeichen zur gelegentlichen Nutzung zu bestimmten Anlässen wie Oldtimer-Veranstaltungen und Clubtreffen ermöglicht, wurde bereits am 25. April 2006 durch die zuständigen Bundesministerien verabschiedet.
Damit wird die 30-Jahres-Grenze für das 07er-Kennzeichen ab dem 1. März 2007 unwiderruflich zur Pflicht. Trotz lautstarker Proteste der gesamten Oldtimerszene hielten Wolfgang Tiefensee, Wolfgang Schäuble und Sigmar Gabriel an der Erhöhung der Altersgrenze auf 30 Jahre als Zulassungsvoraussetzung für ein 07er-Kennzeichen fest - bisher lag diese Grenze bei 20 Jahren. Das bedeutet, dass so genannte Youngtimer-Fahrzeuge unter 30 Jahren nur noch regulär bzw. mit Saisonkennzeichen zugelassen werden können.
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